Ich bin kein Jurist. Aus diesem Grund sind die hier gemachten Aussagen keine Rechtsberatung, sondern spiegeln das wider, was ich recherchiert habe bzw. meine eigene Meinung.
In einer kopierten Welt
Die Firewall, der Schutz des Künstlers, in einer Welt, in der das Kopieren noch nie so einfach war.
Was ist die Brandmauer denn genau? Hier in Deutschland und ich kann nur für Deutschland reden, ist es das Urheberrechtsgesetz. Es schützt den Urheber und sein Werk vor was eigentlich?
Zäumen wir das Pferd beim Gesetz auf
UrhG – was sich anhört wie ein animalischer Schrei ist nichts anderes, als die Abkürzung für das Urheberrechtsgesetz oder Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Das Gesetz verfügt über 143 Paragrafen. Es ist sicherlich müßig darüber zu diskutieren, dass man auch nur annähernd etwas hier in diesem Rahmen besprechen kann. Deshalb hier mein kleiner Lesetipp für schlaflose Nächte: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Ist die KI ein Schöpfer
Auf das Thema Urheberrecht kam ich, als ich versucht habe, Texte mithilfe einer KI zu generieren. Ich war von dem Ergebnis nicht überzeugt. Als Berichterstatter für Fußballergebnisse sieht es anders aus, aber als Autor für Thriller, no way, dass funktioniert nicht. Aber wer ist denn nun der Schöpfer der Texte oder, um dem Ganzen noch ein wenig mehr Schärfe zu verleihen, denn KIs können auch Bilder generieren, wer darf sich hier wirklich Schöpfer nennen?
Blöde KI
Die KI ist ein Stück Software und am Anfang ihrer Tage saublöd. Die Intelligenz bekommt sie erst durch das Training. Ein ganz bestimmtes Training. Eine Bilder-KI kann nur Bilder, eine Text-KI kann nur Text. Mit jedem Bild oder Text wird die KI schlauer, dies geschieht nach einem bestimmten Algorithmus. Das Ergebnis wird teilweise noch von Menschen gesichtet, damit die Fehlerquote gering bleibt. Nur ein kurzer Abriss, denn das Thema ist übelst kompliziert.
Wer ist denn nun der Schöpfer?
Generell gilt erst mal, dass Schöpfungen einer KI (also Bilder oder Texte) nicht im Sinne des Urheberrechts geschützt sind. Aber: Hat ein Mensch seine Finger im Spiel, könnte dies schon ein wenig anders aussehen.
Lasst uns ein Bild generieren
Es gibt die Möglichkeit, mit einer Zeile Text Bilder generieren zu lassen, z. B. Liebespaar in roter Kleidung. Die KI baut aus dem Text ein Bild, das zum jetzigen Zeitpunkt der Technik mehr oder weniger skurril aussieht und meistens von dem, was ich im Text beschrieben habe, sehr stark abweicht bzw. sehr verfremdet ist.
Als Mensch habe ich eingegriffen. Reicht dies, um im Sinne des Urheberrechts als Schöpfer zu gelten? Habe ich hoch genug geschöpft oder anders, ist die Schöpfungshöhe erreicht?
Was ist Schöpfungshöhe?
Nach § 2 Abs. 2 UrhG muss das Kunstwerk eine persönliche und geistige Schöpfung des Urhebers sein. Dies würde bedeuten, alles was ich mir ausdenke und zu einem Werk verarbeitete, egal ob Text oder Bild, würde einer gewissen Schöpfungshöhe entsprechen. Bei den Recherchen bin ich aber immer und immer wieder auf die Fragestellung gestoßen, ob die Schöpfung hoch genug sei. Dies wird auch immer und immer wieder von Gerichten beantwortet. Also ist die persönliche und geistige Schöpfung nicht immer ein Garant für den Faktor Schöpfungshöhe und muss, bei Zweifeln, durch die Damen und Herren in den schwarzen Roben geklärt werden.
KI fällt raus
Wir haben gelernt: Persönlich und geistig muss die Schöpfung sein. Damit ist die KI draußen. Das Werk wird nur erzeugt, wenn man die Maschine, also die KI, vorher mit Wissen mästet.
Aber wie sieht es mit dem “Futter” für die KI aus? Hier könnte es doch sein, dass man nicht das Urheberrecht erlangt, sondern dagegen verstößt.
Kann ich mich darauf verlassen, dass alle Trainingsdaten der KI vom Rechteinhaber abgesegnet wurden. Kann ich mich darauf verlassen, dass ich diese Fragmente wiederum für mein eigenes Kunstwerk verwenden kann und wenn ich die Schöpfungshöhe erreichen sollte, kann ich dann ein Urheberrecht geltend machen?
Die nicht rechtsberatende Antwort lautet: Nein.
Die KI wird mit Milliarden von Bildern gefüttert. Wie will man da nachhalten, ob alle Rechteinhaber zugestimmt haben (einige sind sicherlich schon von uns gegangen)? Bei Texten sieht es ein ganz klein wenig anders aus, da sie stärker fragmentiert werden können. So kann es durchaus vorkommen, dass Abschnitte oder Sätze aus verschiedenen Büchern entnommen wurden, und diese alle denselben Inhalt haben.
Spannend, aber lieber nicht die Finger verbrennen
KI ist ein spannendes Feld. Aber wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, was die Kunst und den Verkauf der Kunst betrifft, so sollte man lieber sein Hirn selber anstrengen und kreativ werden.
Eine KI kann nicht etwas aus dem Nichts zaubern und das, was verwendet wird, hat jemand mit dem Schweiße seiner Kreativität erzeugt. Vielleicht wird es kein Urheberrechtsverfahren gegen KI erzeugte Bilder geben, auch wenn Rechteinhaber Fragmente erkennen. Aber wer möchte schon mit einem Könnte oder einem Vielleicht leben.
Deshalb zum Schluss mein salbungsvoller Tipp: Macht es selber. Textet selber, macht Fotos, bearbeitet diese und gebt dem Ganzen eine unveränderliche Handschrift.
Ach übrigens: Gegen Inspiration spricht nichts. Es gab noch nie einen Künstler, der sich nicht in irgendeiner Art und Weise hat inspirieren lassen.